Geldstrafen wegen illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen in Hamburg
In einem Prozess um einen versuchten illegalen Handel mit antiken Kulturgütern hat das Hamburger Landgericht am Montag zwei Männer zu Geldstrafen von 900 Euro sowie 1200 Euro verurteilt. Nach Angaben einer Sprecherin gelten die Strafen wegen überlanger Verfahrensdauer allerdings als bereits vollstreckt. Die Taten ereigneten sich 2014. Laut Anklage boten die Beschuldigten einem Kurator eines Hamburger Museums unter anderem ein goldenes thrakisches Trinkhorn an.
Darüber hinaus sollen die beiden Beschuldigten, die zum Zeitpunkt des Prozessbeginns im März 84 sowie 88 Jahre alt waren, dem Kurator unter anderem noch einen goldenen Trinkbecher aus der Zeit der Thraker sowie goldene Gürtelteile aus dem Reich der Sassaniden und eine mehr als 600 Kilogramm schwere Stele der Hethiter angeboten haben. Die Gegenstände stammten laut Anklage mutmaßlich aus Raubgrabungen und wurden illegal gehandelt.
Laut Staatsanwaltschaft ging der Kurator damals nur zum Schein auf die Offerten ein und schaltete die Polizei ein. Ursprünglich waren in dem Verfahren wegen versuchter Bandenhehlerei und noch drei weitere Männer angeklagt. Ein Beschuldigter starb. Gegen einen Angeklagten wurde das Verfahren nicht eröffnet, das Verfahren gegen den dritten eingestellt.
Bei dem 84-jährigen Beschuldigten handelte es sich nach früheren Angaben der Anklage um einen europaweit tätigten Vermittler antiker Kulturgüter. Dieser fasste demnach 2012 gemeinsam mit den übrigen Beschuldigten den Entschluss, unrechtmäßig in ihren Besitz gelangte antike Kunstschätze an Hamburger Museen zu verkaufen. Für das goldene thrakische Trinkhorn allein verlangten die Männer demnach eine Summe von eineinhalb Millionen Euro in bar.
P.Ortega--LGdM