15-Jähriger wegen Mord an Obdachlosem zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt
Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat einen 15-Jährigen wegen Mordes an einem Obdachlosen zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt. Er erhielt damit die nach deutschen Recht mögliche Höchststrafe in Prozessen gegen Jugendliche, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Der Angeklagte wurde zudem wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Seinen 18-jährigen Bruder verwarnte das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung. Er muss gemeinnützige Arbeit leisten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Brüder im November in Darmstadt gemeinsam Alkohol tranken und dabei beschlossen, den Obdachlosen auf dem Luisenplatz zu überfallen. Dabei wurden dem Mann zunächst zwei Geldbörsen gestohlen. Daraufhin kam es zu einem ersten Polizeieinsatz.
Als die Polizei wieder abgerückt war, schlug und trat der 15-Jährige den Obdachlosen laut Anklage aus Wut massiv. Dabei sprang er mehrfach auf den Mann, als dieser bereits auf dem Boden lag. Der Obdachlose erlag seinen Verletzungen einen Tag später. Hauptbeweismittel in dem Prozess war das Video einer Überwachungskamera, auf dem die Tat zu sehen war.
Mit dem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte in ihrem Plädoyer neun Jahre und zehn Monate Jugendhaft wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte wegen Totschlags achteinhalb Jahre Jugendhaft gefordert. Der 18-jährige Bruder war ursprünglich auch wegen Raubes angeklagt gewesen. Dieser Vorwurf habe im Prozess nach Angaben des Gerichtssprechers nicht bestätigt werden können.
A.Sandoval--LGdM