La Gaceta De Mexico - Fast drei Jahre Haft für Messerangriff an Wuppertaler Schule mit vier Verletzten

Fast drei Jahre Haft für Messerangriff an Wuppertaler Schule mit vier Verletzten
Fast drei Jahre Haft für Messerangriff an Wuppertaler Schule mit vier Verletzten / Foto: © AFP/Archiv

Fast drei Jahre Haft für Messerangriff an Wuppertaler Schule mit vier Verletzten

Sieben Monate nach einem Messerangriff an einer Schule in Wuppertal mit vier Verletzten ist ein 17-Jähriger zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt sprach ihn des dreifachen versuchten Mordes jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie einer weiteren gefährlichen Körperverletzung schuldig, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte.

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Es sah als erwiesen an, dass der 17-Jährige Ende Februar in einem Aufenthaltsraum der Schule mit einem Messer auf vier Mitschüler eingestochen hatte. Die ersten drei Angriffe wurden als versuchte Morde gewertet, weil die Mitschüler arg- und wehrlos waren.

Er habe sie angegriffen, als sie ihm den Rücken zugedreht hätten, erklärte das Gericht. Die von den Mitschülern erlittenen Stichverletzungen an Hals und Kopf seien so gefährlich gewesen, dass der Angeklagte ihren Tod billigend in Kauf genommen habe.

Anders sah das Gericht die Lage bei der vierten Messerattacke. Hier sei das Opfer von vorn angegriffen worden, die Stiche seien auch mit viel weniger Kraft ausgeführt worden. Das Gericht nahm darum keinen Tötungsvorsatz an.

Es ging nach der Beratung durch Sachverständige davon aus, dass der 17-Jährige bei der Tat erheblich vermindert schuldfähig war. Wegen der Schwere seiner Schuld verhängte es eine Jugendstrafe.

Bei der Höhe der Strafe habe es aber berücksichtigt, dass viele gewichtige Umstände für den Angeklagten gesprochen hätten, erklärte es. Dieser habe sich bei der Tat in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden.

Der Prozess gegen den 17-Jährigen hatte vor einem Monat begonnen und war nicht öffentlich, weil er noch minderjährig ist. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb einer Woche noch Revision eingelegt werden. Darüber würde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.

H.Jimenez--LGdM