Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn: Gericht ordnet medizinisches Gutachten an
Nach der Absage der Verhandlungstermine in dieser Woche im Strafverfahren gegen den frühen VW-Chef Martin Winterkorn aus gesundheitlichen Gründen hat das Gericht ein medizinisches Gutachten angeordnet. Dieses solle die "Frage der Reise- und Verhandlungsfähigkeit" des Angeklagten in dem Verfahren zum Dieselskandal klären, erklärte das Langericht Braunschweig am Mittwoch. Mit dem Ergebnis werde "innerhalb der nächsten Woche gerechnet".
Das Gericht hatte am Montag erklärt, die Termine für Mittwoch und Donnerstag aufzuheben, nachdem es über einen "Unfall" Winterkorns "im häuslichen Umfeld" informiert worden sei. Demnach befand sich der 77-Jährige infolge des Unfalls in stationärer Behandlung. Weitere Angaben zum Gesundheitszustand Winterkorns machte das Gericht nicht.
Mit der Anordnung des medizinischen Gutachtens setzte das Gericht nun auch einen Fortsetzungstermin für kommenden Mittwoch fest. Dieser bleibe dann abhängig vom Ergebnis des Gutachtens "entweder aufrechterhalten oder er wird - womöglich kurzfristig - aufgehoben", hieß es.
Der Prozess gegen Winterkorn im Dieselskandal hatte Anfang September begonnen. Als Prozessbeginn war ursprünglich bereits Februar 2021 geplant gewesen, Winterkorn erwirkte jedoch eine Verschiebung aus gesundheitlichen Gründen. Dem damaligen Volkswagen-Chef werden im Zusammenhang mit dem Skandal gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage sowie Marktmanipulation vorgeworfen.
Winterkorn war von 2007 bis 2015 VW-Chef und trat im Zuge des Abgasskandals zurück. Das Unternehmen musste damals nach Ermittlungen von US-Behörden einräumen, in Millionen Dieselfahrzeugen weltweit eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut zu haben. So wurden die Grenzwerte für Stickoxid auf dem Prüfstand eingehalten, nicht aber im realen Betrieb auf der Straße. Die Fahrzeuge hätten nicht zugelassen werden dürfen.
Winterkorn drohen bei einem Schuldspruch mehrere Jahre Haft. Er streitet jedoch ab, vor dem öffentlichen Bekanntwerden vom Einsatz der Betrugssoftware gewusst zu haben.
D.F. Felan--LGdM