La Gaceta De Mexico - Hafturteil wegen Werfens von Gullydeckeln auf Autobahn in Niedersachsen rechtskräftig

Hafturteil wegen Werfens von Gullydeckeln auf Autobahn in Niedersachsen rechtskräftig
Hafturteil wegen Werfens von Gullydeckeln auf Autobahn in Niedersachsen rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Hafturteil wegen Werfens von Gullydeckeln auf Autobahn in Niedersachsen rechtskräftig

Mehr als zwei Jahre nach zwei Gullydeckelwürfen auf die Autobahn 7 in Niedersachsen ist die Verurteilung wegen versuchten Mordes rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf nach Angaben vom Freitag die Revision eines der Angeklagten, eines zur Tatzeit 20-Jährigen, gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim. Es hatte den jungen Mann zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. (Az. 4 StR 163/24)

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Ihn und einen damals 19-Jährigen sprach es im November 2023 des versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig. Der 19-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt, er ging gegen das Urteil nicht in Revision. Ein weiterer 19-Jähriger bekam eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Auch er ging nicht gegen das Hildesheimer Urteil vor.

Das Landgericht hatte festgestellt, dass die drei jungen Männer im August 2022 vier Gullydeckel mit einem Gewicht von je etwa 24 Kilogramm in das Auto des 20-Jährigen geladen hatten und zu einer Brücke über die A7 gefahren waren. Die beiden Hauptangeklagten hätten dann zwei Gullydeckel auf die Fahrbahn geworfen.

Der erste Deckel traf ein Auto, in dem zwei Menschen saßen, und durchschlug die Windschutzscheibe. Beide Insassen wurden schwer verletzt. Der zweite Deckel schlug auf der Fahrbahn auf, zerbrach dabei und beschädigte drei Autos, die darüber fuhren. Alle drei Angeklagten hielten es dem Landgericht zufolge für möglich und nahmen billigend in Kauf, dass durch ihre Taten Menschen sterben könnten.

Dem ältesten von ihnen wurde durch das Urteil für zwei Jahre die Fahrerlaubnis entzogen. Der Erlös von 6200 Euro aus der Versteigerung seines Autos wird eingezogen. Gegen seine Verurteilung wandte er sich an den BGH, um das Hildesheimer Urteil überprüfen zu lassen. Der BGH fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil.

Die Ermittlungen in dem Fall hatten monatelang gedauert. Zunächst war ein in der Nähe wohnender 50-Jähriger als Verdächtiger betrachtet worden, er saß zeitweise in Untersuchungshaft. Bei weiteren Untersuchungen stellte sich später heraus, dass er nicht der Täter war.

Im April 2023 wurden dann die beiden jungen Hauptverdächtigen festgenommen. Nach damaligen Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft führte unter anderem das bei der Tat verwendete Auto auf ihre Spur. Das Fahrzeug war sowohl am Ort des Geschehens als auch beim vorangegangenen Diebstahl der Gullydeckel gesehen worden.

F.Castillo--LGdM