Unterbringung in Psychiatrie nach Tötung von Nachbarin mit Messer und Hammer
Das Landgericht Mannheim hat die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für einen Mann angeordnet, der seine Nachbarin mit einem Messer und einem Hammer tötete. Wegen einer paranoiden Schizophrenie gilt er als erheblich vermindert schuldfähig, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Kammer sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Mann kurz vor Weihnachten 2023 an der Tür der Nachbarin geklingelt und sie mit Messer und Hammer angegriffen hatte.
Die 70-Jährige starb in der Folge. Am selben Tag verschaffte er sich durch ein Fenster Zutritt zu einer weiteren Nachbarwohnung und griff die beiden Bewohner mit einem Messer an. Beide wurden dadurch verletzt. Durch Hilferufe wurde ein Zeuge auf die Tat aufmerksam. Daraufhin ließ der Mann von den Opfern ab. In dem Sicherungsverfahren wurde seit September verhandelt.
T.Hernandez--LGdM