La Gaceta De Mexico - Beschlagnahmte Fahrräder weiterverkauft: Geldstrafe für Leipziger Polizistin

Beschlagnahmte Fahrräder weiterverkauft: Geldstrafe für Leipziger Polizistin

Beschlagnahmte Fahrräder weiterverkauft: Geldstrafe für Leipziger Polizistin

Im Prozess um das sogenannte Fahrradgate in Leipzig ist eine Polizistin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der sächsischen Stadt verhängte am Dienstag nach Angaben einer Sprecherin eine Strafe von 380 Tagessätzen zu je 45 Euro, also insgesamt 17.100 Euro, gegen die 47-Jährige. Es sah es als erwiesen an, dass sie beschlagnahmte Fahrräder gegen Geld vor allem an andere Polizeibeamte weitergegeben hatte.

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Jeweils 50 Euro habe die inzwischen suspendierte Polizistin dafür genommen. Schuldig gesprochen wurde sie nun der Bestechlichkeit in 71 Fällen, außerdem wegen Untreue sowie 72 Fällen von Verwahrungsbruch im Amt. Die knapp 4000 Euro, welche die Frau mit dem Weiterverkauf der Räder eingenommen habe, werden eingezogen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Es ist ein erster vorläufiger Abschluss in einem langen Verfahren. Die Vorwürfe wurden der Polizei bereits im Juli 2019 und ein Jahr später auch in der Öffentlichkeit bekannt. Nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde in dem Komplex gegen insgesamt rund 200 Menschen ermittelt, darunter 189 mutmaßliche Erwerber von Rädern.

Darunter waren demnach viele Polizeibeamte sowie Polizeibedienstete und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, aber keine Staatsanwälte. In den meisten Fällen wurde das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Geldauflagen eingestellt. Der Gerichtsprozess gegen die nun verurteilte Polizistin, eine Mitarbeiterin der inzwischen aufgelösten zentralen Ermittlungsstelle für Fahrradkriminalität bei der Polizeidirektion Leipzig, begann erstmals im März.

Da der Verteidiger allerdings sein Mandat niederlegte, begann er im Mai noch einmal neu. Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten für die Angeklagte. Die Verteidigung plädierte dafür, keine Strafe zu verhängen oder eine niedrigere Geldstrafe. Nach etwa einer Stunde Beratung wurde schließlich das Urteil verkündet.

V.Vega--LGdM