Gericht: Abwahl von Bürgermeister von Ratzeburg durch Bürgerentscheid war ungültig
Die Abwahl des früheren Bürgermeisters von Ratzeburg, Gunnar Koech (parteilos), durch einen Bürgerentscheid im Jahr 2021 ist einem Gerichtsurteil zufolge ungültig gewesen. In einem von Koech angestrengten Verfahren gegen die Stadt Ratzeburg entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig nach Angaben vom Mittwoch zu dessen Gunsten. Die Stadt habe in einer im Vorfeld an die Wahlberechtigten verschickten Standpunktepapier gegen das sogenannte Sachlichkeitsgebot verstoßen. (Az. 6 A 10014/21)
Organe einer Gemeinde dürften "die freie und sachliche Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger" vor Wahlen "insbesondere nicht durch suggestive Formulierungen" oder "eine Abstimmungsempfehlung" gefährden, erklärte das Gericht. Genau das aber sei in dem gemeinsam mit der Wahlbenachrichtigung verschickten Standpunktepapier damals geschehen. Darin sei "in unzulässiger Weise zur Abwahl des Bürgermeisters aufgefordert" worden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Stadt kann dagegen noch Berufung beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig beantragen. Das Verwaltungsgericht entschied nach Angaben eines Sprechers außerdem nicht über mögliche konkrete Folgen. Es ging allein um Feststellungen zur Rechtmäßigkeit.
Die Abwahl Koechs war im August 2021 in einem Bürgerentscheid erfolgt, den die Stadtvertretung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hatte. Den Hintergrund bildeten langanhaltende Streitigkeiten samt öffentlicher Vorwürfe, etwa wegen zerrütteter Vetrauensverhältnisse. Es kam außerdem auch zu wechselseitigen Strafanzeigen und der Einleitung von Disziplinarverfahren. Diese wurden nach Koechs Angaben eingestellt. In einem Strafprozess wurde er 2022 freigesprochen.
Ratzeburg ist eine Kleinstadt mit etwa 14.500 Einwohnern südlich von Lübeck im östlichen Schleswig-Holstein. Koech wurde 2019 gewählt. Etwa ein halbes Jahr nach seiner Abwahl im August 2021 wurde Eckhard Graf (SPD) zum neuen Ratzeburger Bürgermeister gewählt. Er übernahm die Amtsgeschäfte im Mai 2022.
D.F. Felan--LGdM