Klage in Hamburg erfolglos: Kein Schmerzensgeld für angeblichen Corona-Impfschaden
Das Landgericht Hamburg hat eine Schmerzensgeldklage wegen eines angeblichen Impfschadens durch Corona-Impfungen abgewiesen. Die Klage einer Ärztin gegen den Impfstoffhersteller Biontech sei unbegründet, entschied eine Zivilkammer des Gerichts am Montag. Die Klägerin habe keine hinreichenden Belege dafür gebracht, dass der Impfstoff Gesundheitsschäden verursacht habe.
Die Ärztin hatte wegen vermeintlicher Impfschäden ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro sowie Schadensersatz gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann binnen eines Monats gegen das Urteil Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.
Bundesweit haben Gerichte bereits in zahlreichen ähnlichen Fällen Klagen wegen angeblicher Impfschäden durch Corona-Impfungen verhandelt. Wie aus dem Urteil der Zivilkammer des Hamburger Landgerichts hervorgeht, wurden bislang in ganz Deutschland in erster Instanz in rund hundert Fällen Schadensersatzklagen gegen Arzneimittelhersteller wegen behaupteter Schäden durch Covid-19-Vakzine entschieden.
S.Lopez--LGdM