Tödliche Schüsse auf jungen Flüchtling in Dortmund: Polizisten freigesprochen
Zweieinhalb Jahre nach tödlichen Schüssen auf einen jungen Geflüchteten in Dortmund sind fünf Polizeibeamte freigesprochen worden. Der Schütze habe irrtümlich geglaubt, in einer Notwehrsituation zu sein, sagte eine Sprecherin des Landgerichts der nordrhein-westfälischen Stadt am Donnerstag. Der Vorfall hatte sich im August 2022 in einer Jugendhilfeeinrichtung zugetragen.
Der junge Senegalese Mouhamed D. lehnte dem Urteil zufolge damals mit nacktem Oberkörper an der Wand und richtete ein Messer gegen sich selbst. Er war nicht ansprechbar und reagierte auch nicht auf die Geräuschkulisse, die durch den Polizeieinsatz entstand. Aus damaliger Perspektive sei unmittelbar damit zu rechnen gewesen, dass er sich etwas antun könnte, führte die Sprecherin aus.
Die Polizei habe keine andere Möglichkeit gesehen, als selbst einzuschreiten. Weder ein Sondereinsatzkommando noch Dolmetscher oder Psychiater hätten sofort vor Ort sein können. Die Beamten setzten dem Gericht zufolge Pfefferspray ein in der Hoffnung, dass sich D. ins Gesicht fassen und das Messer fallenlassen würde.
Stattdessen sei er mit dem Messer in der Hand auf die Polizistinnen und Polizisten zugelaufen. Zwar wollte er sie nicht angreifen, sondern flüchten, wie das Gericht feststellte. Der Schütze habe aber geglaubt, dass er ihn oder seine Kolleginnen und Kollegen attackieren wollte.
Er schoss, D. wurde von mehreren Kugeln in Schulter, Bauch und Unterarm getroffen. Er starb nach einer Notoperation im Krankenhaus. Der Schütze war ursprünglich wegen Totschlags angeklagt, drei weitere Beamte wegen gefährlicher Körperverletzung und der Einsatzleiter wegen Anstiftung dazu.
Am Ende des Prozesses forderte die Staatsanwaltschaft vier Freisprüche und eine Bewährungsstrafe für den Einsatzleiter, weil er den Einsatz des Pfeffersprays angeordnet hatte. Das Gericht hielt den Einsatz des Pfeffersprays aber für rechtmäßig, wie die Sprecherin sagte. Der junge Senegalese sei nicht ansprechbar gewesen, und sein Leben sei konkret akut gefährdet gewesen.
Das Alter des Geflüchteten spielte vor Gericht keine Rolle, weswegen es darum nicht ging. Die Staatsanwaltschaft ging bei ihrer Anklage davon aus, dass D. bei seinem Tod 16 Jahre alt war.
D.Quate--LGdM