La Gaceta De Mexico - Prozess gegen 15-Jährigen wegen Mord an Siebenjährigen in Psychiatrie

Prozess gegen 15-Jährigen wegen Mord an Siebenjährigen in Psychiatrie
Prozess gegen 15-Jährigen wegen Mord an Siebenjährigen in Psychiatrie / Foto: © AFP/Archiv

Prozess gegen 15-Jährigen wegen Mord an Siebenjährigen in Psychiatrie

Vor der Jugendkammer des Landgerichts im bayerischen Weiden in der Oberpfalz hat der Prozess gegen einen 15-Jährigen begonnen, der in der Regensburger Kinder- und Jugendpsychiatrie ein sieben Jahre altes Kind getötet sowie einen Lehrer zu töten versucht haben soll. Dem zur Tatzeit 14-Jährigen werden Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll aufgrund seiner psychiatrischen Erkrankung unter erheblich verminderter Schuldfähgikeit gehandelt haben.

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Für den unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozess sind bis Mitte Januar Verhandlungstage angesetzt. Es sollen 30 Zeugen und vier Sachverständige, darunter psychiatrische Gutachter, gehört werden.

Der Angeklagte befand sich wegen einer erheblichen Selbst- und Fremdgefährdung nach einem Beschluss des Amtsgerichts seit Januar 2023 in einer geschlossenen Psychiatrie. Dort soll er unbemerkt den Entschluss gefasst haben, Tötungsfantasien in Form eines Messerangriffs umzusetzen.

Der Jugendliche soll kurz vor der Tat unbemerkt zwei Messer auf das Klinikgelände geschmuggelt haben. Am Tattag, dem 26. Oktober 2023, soll er dann auf dem Klinikgelände zunächst in der Schule für Kranke auf einen dort anwesenden Lehrer unvermittelt und ohne Vorwarnung mehrfach eingestochen haben. Der Mann erlitt schwere Verletzungen.

Danach soll sich der Angeklagte in das nahe Gebäude der Tagesklinik begeben haben. Dort soll er ebenfalls unvermittelt und ohne Vorwarnung mehrfach auf den Oberkörper eines siebenjährigen Kinds eingestochen haben, das an den Verletzungen starb. Als dritter Geschädigte erlitt ein Erzieher und Pfleger, der den Angeklagten entwaffnen wollte, multiple Verletzungen.

Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Jugendstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Auch eine isolierte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt laut Gericht in Betracht.

A.Munoz--LGdM