Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer wird beendet
Die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende wird beendet. Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz, das die jahrzehntelange Praxis abstellt, diese Bevölkerungsgruppe von vornherein als Blutspender weitgehend auszuschließen. Die Neuregelung soll "Diskriminierungen bei der Spenderauswahl vermeiden", heißt es in dem Gesetz.
Die Blutspende-Einschränkungen für Homosexuelle stammen noch aus der Zeit der Aids-Krise. Dahinter stand die Sorge, dass bei schwulen Männern das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine Blutspende besonders hoch sei. Die Maßnahme wurde seit langem kritisiert; auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete sie als Diskriminierung.
Der Neuregelung zufolge darf der Ausschluss als Blutspender künftig "nur auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person" erfolgen, nicht aber allein wegen einer Gruppenzugehörigkeit oder wegen des Geschlechts der Sexualparterinnen oder -partner.
Nach der bislang maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit "einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner" hatten. Bei allen anderen Menschen bestand diese Sperre bislang dagegen nur bei "häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern".
Das nun im Bundesrat gebilligte Gesetz verpflichtet die Bundesärztekammer nun, diese Richtlinie zu ändern. Abgeschafft wird auch die Höchstaltersgrenze für Blutspendende.
Die Neuregelung wurde nicht als separates Gesetz verabschiedet - sie ist ein Zusatz zum neuen Gesetz für die Unabhängige Patientenberatung (UPD). Dieses sieht im Kern vor, dass die Patientenberatung künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden soll. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll der Stiftung ab 2024 jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Die privaten Krankenversicherer können davon auf freiwilliger Basis sieben Prozent übernehmen.
Die UPD gibt es bereits seit 2011 als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Einrichtung berät kostenfrei zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen - unter anderem in Beratungsstellen, per Telefon und Internet, aber auch per Post.
P.Gomez--LGdM