Bericht: Koalition einigt sich im Streit um Pflegereform auf Kompromiss
Im Streit um die Ausgestaltung der Pflegereform haben die Koalitionsparteien einem Bericht zufolge einen Kompromiss erzielt. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstagsausgaben) unter Berufung auf Verhandlungskreise berichtet, soll die zunächst aus dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestrichene Zusammenlegung der Leistungen für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Budget doch wieder in die Reform aufgenommen werden.
Zur Gegenfinanzierung der jährlichen Kosten von rund 500 Millionen Euro sollen demnach die Leistungen für die ambulante Pflege Anfang 2024 nicht um fünf Prozent erhöht, sondern nur um 4,5 Prozent werden.
Die Einführung eines flexibel nutzbaren Budgets war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Das Vorhaben war jedoch auf Druck der FDP kurz vor der Beschlussfassung des Gesetzentwurfs im Kabinett wieder gekippt worden. Das war auf heftige Kritik bei den Grünen sowie bei Pflege- und Sozialverbänden gestoßen.
Nun bleibt es dem RND zufolge dabei, dass für die Verhinderungspflege (bisherige Leistung: bis zu 1612 Euro) und die Kurzzeitpflege (bis zu 1774 Euro) künftig ein Gesamtbudget von 3386 Euro zur Verfügung steht, das die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungen einsetzen können.
Patientenschützer lobten zwar das flexible Budget, kritisierten aber die geplante Gegenfinanzierung. Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte dem RND, schon die eigentlich geplante Anhebung um fünf Prozent ab 2024 sei ein Bruch politischer Versprechen gewesen. Schließlich habe die Regierung der Bevölkerung die Zusage gegeben, eigentlich im Jahr 2022 die Leistungen regelhaft an die Preissteigerung anzupassen.
"Selbst wenn jetzt das gemeinsame Entlastungsbudget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kommen soll, dürfen andere Minimalzusagen der Koalition dafür nicht geopfert werden", kritisierte Brysch. Er appelliere "an die Vernunft der Abgeordneten", "diese Reform so nicht zu beschließen".
T.Hernandez--LGdM