Gutachten verweist auf europarechtliche Hürden bei Cannabis-Legalisierung
Teile der Ampel-Pläne für eine Legalisierung von Cannabis sind womöglich nicht mit Europarecht vereinbar. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftliche Dienstes des Bundestages hervor, über das der "Spiegel" am Dienstag berichtete. Zwar halte es das Gutachten prinzipiell für möglich, den Privatkonsum - also Besitz, Kauf und Anbau - straffrei zu stellen, heißt es in dem Bericht. Die deutlich weitergehenden Pläne der Koalition seien aber europarechtlich problematisch.
Vor dem Hintergrund europarechtlicher Verträge sei davon auszugehen, dass "der ausschließlich zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken erfolgende Umgang mit Cannabis legalisiert werden darf", heißt es in dem Gutachten. Eigenanbau und Konsum könnten demnach entkriminalisiert werden.
Auch der gemeinsame Anbau in Vereinen wäre nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes – wenn auch unter strengen Auflagen – möglich. Kompliziert sei aber die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn Mitglieder ihre Pflanzen nicht selbst aufziehen.
Die Bundesregierung will Cannabis noch in diesem Jahr teilweise legalisieren. Der Besitz von 25 Gramm zum Eigenbedarf soll künftig straffrei bleiben, die Abgabe soll kontrolliert über Vereine erfolgen. Der private Eigenanbau mit bis zu drei Pflanzen soll erlaubt sein. In einem zweiten Schritt soll in Modellregionen der Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte getestet werden.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, sieht seine Skepsis gegenüber den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bestätigt. "Der Wissenschaftliche Dienst betont in seinem Gutachten die hohe Gefahr einer Kommerzialisierung und damit einer potenziellen Europarechtswidrigkeit des vereinsmäßigen Anbaus in Cannabis Social Clubs", sagte Pilsinger dem "Spiegel".
"Das Risiko, dass die Pflanzen Nicht-Mitgliedern verkauft oder vermacht werden, ist faktisch einfach zu hoch." Daher sei der aktuelle Gesetzentwurf der "Ampel" hinsichtlich der geplanten Anbauvereinigungen "höchstwahrscheinlich nicht mit dem Europarecht vereinbar".
Auch bei den Modellregionen sieht Pilsinger rechtliche Probleme. Das Gutachten bezweifele "stark, dass staatliche oder staatlich kontrollierte Cannabis-Anbau- und -Abgabesysteme" europarechtskonform wären, sagte Pilsinger. Konkret heißt es im Gutachten, es sei fraglich, ob die Beschaffungsmaßnahmen "wie etwa die Einrichtung eines staatlich/staatlich kontrollierten Anbau- und Abgabesystems zu Genusszwecken von der mitgliedstaatlichen Entkriminalisierungsfreiheit gedeckt sind".
Laut dem Gutachten sind Cannabis-Modellprojekte nur möglich, wenn sie so gestaltet sind, "dass sie tatsächlich ausschließlich medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen und die kontrollierte Abgabe an einen sehr eingeschränkten Personenkreis abgesichert ist", betonte Pilsinger. "Daher ist eine Legalisierung von Cannabis durch die Hintertür über Modellregionen, die ganze Großstädte oder große Regionen umfassen können, rechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unzulässig".
S.Ramos--LGdM