Aufklärung von Coronamasken-Bestellung: Lauterbach beruft Sonderbeauftragte
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Sonderbeauftragte ernannt, um die umstrittene Bestellung von mehreren Milliarden Schutzmasken zu Beginn der Coronapandemie aufzuklären. Er habe die ehemalige Staatssekretärin im Justiz- und Verteidigungsministerium, Margaretha Sudhof (SPD), zur Aufklärungsbeauftragten für die Maskenvorgänge berufen, sagte Lauterbach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) nach Angaben vom Freitag. Diese solle "die Versäumnisse aus der letzten Legislatur grundlegend aufarbeiten und transparent machen".
Der Minister betonte: "Sie mistet jetzt aus, dabei geht sie in jeden Winkel." Innerhalb weniger Monate werde ihm die Juristin einen Bericht vorlegen, der auch personelle Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Lauterbach sieht dabei offenbar große Versäumnisse während der Amtszeit seines Vorgängers Jens Spahn (CDU). "Wenn Fehler gemacht wurden, dann muss das auf den Tisch, und das scheint klar der Fall gewesen zu sein", sagte der SPD-Politiker der Zeitung.
So sei die Dokumentation zur Maskenbeschaffung "hochproblematisch". Auch müsse geklärt werde, warum noch nach dem Beschaffungsstopp im sogenannten Open-House-Verfahren aufgrund zu hoher Lieferzusagen trotzdem weitere Direktverträge abgeschlossen wurden. Den hohen Einkaufspreis von 4,50 Euro je Maske habe nach jetziger Erkenntnis Spahn festgelegt. Lauterbach kündigte an, diesen Verdacht gegen Spahn aufzuklären: "Dazu werden die Akten jetzt ebenfalls gesichert, archiviert und ausgewertet."
Einen Vergleich mit klagenden Maskenlieferanten, die dem Ministerium vorwerfen, nicht gezahlt und die Verträge gebrochen zu haben, lehnt Lauterbach ab. Nach einem kritischen Bericht des Bundesrechnungshofs und der Niederlage vor dem Oberlandesgericht Köln prüfe das Ministerium jetzt, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, kündigte der SPD-Politiker in der FAZ an.
Es gehe darum, einen möglichen Schaden von 2,3 Milliarden Euro abzuwenden: "Ich bin derjenige, der versucht, den Schlamassel aufzuklären und gleichzeitig den Schaden für den Steuerzahler so gering wie möglich zu halten."
P.Gomez--LGdM