Arbeitsgericht bestätigt Kündigung wegen gefälschten Genesenennachweises
Das Berliner Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Justizbeamten bestätigt, der seinem Arbeitgeber einen gefälschten Genesenennachweis vorgelegt hatte. Bei der Vorlage eines gefälschten Nachweises handele es sich um "eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Rücksichtnahmepflichten", erklärte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch. Für den Beamten sei "ohne weiteres erkennbar gewesen, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen werde". (Az. 58 Ca 12302/21)
Wie das Gericht erklärte, hatte der Justizbeamte einen Genesenennachweis vorgelegt, obwohl bei ihm keine Corona-Erkrankung festgestellt worden war. Nachdem sein Arbeitgeber die Fälschung festgestellt hatte, sprach dieser dem Mann die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht entschied nun, dass diese Kündigung gerechtfertigt gewesen sei. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz für alle Menschen im Gericht komme der Nachweispflicht "eine erhebliche Bedeutung zu", hieß es zur Begründung. Gegen das Urteil kann beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt werden.
A.Soto--LGdM