La Gaceta De Mexico - Buschmann schließt nach Gutachten Corona-Lockdowns und Schulschließungen aus

Buschmann schließt nach Gutachten Corona-Lockdowns und Schulschließungen aus
Buschmann schließt nach Gutachten Corona-Lockdowns und Schulschließungen aus / Foto: © AFP

Buschmann schließt nach Gutachten Corona-Lockdowns und Schulschließungen aus

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht nach dem Expertenbericht zur Bewertung der Corona-Maßnahmen keine Grundlage mehr für eine Reihe bisher genutzter Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Es lasse sich "sicher sagen, dass Eingriffe wie Lockdowns, Schulschließungen und Ausgangssperren nicht mehr verhältnismäßig sind", sagte Buschmann am Freitag in Berlin. "Mit diesen Instrumenten wollen wir nicht mehr arbeiten."

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Dagegen würden Masken in Innenräumen sicher "eine Rolle im Schutzkonzept für den Herbst spielen", sagte Buschmann weiter. Der Justizminister zeigte sich "sehr zuversichtlich", dass die Ampel-Koalition "im Laufe des Juli (...) einen guten Vorschlag" für das Vorgehen im Herbst und Winter machen werde. Buschmann beriet am Freitag bereits mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach(SPD) über das künftige Infektionsschutzgesetz, das in seiner bisherigen Fassung zum 23. September ausläuft.

Auch Lauterbach zeigte sich zuversichtlich über die anstehenden Beratungen mit Buschmann. Er habe mit dem Justizminister am Freitag in guter Atmosphäre beraten und werde dies in den nächsten Wochen fortsetzen, "so dass wir hoffentlich zu gutem Kompromiss kommen werden". Er erwarte nach der aktuellen Sommerwelle eine "schwere Herbstwelle", sagte der Gesundheitsminister.

In dem Sachverständigengutachten sieht Lauterbach eine gute Grundlage für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. Es werde Platz finden im Rahmen der regelmäßigen Beratungen und "zusätzliche wichtige Perspektiven" eröffnen. Es würden aber auch andere Quellen in die Erarbeitung des neuen Gesetzes einfließen.

Das am Freitag vorgelegte Gutachten hatte eine gemischte Bilanz der bisherigen Maßnahmen gezogen. Maskenpflicht, Lockdown oder Zugangsbeschränkungen entfalteten durchaus eine Wirkung, diese sei aber begrenzt.

F.Castillo--LGdM