Verfahren gegen vier Angeklagte wegen reichsbürgenaher Krankenkasse eingestellt
Im Verfahren um eine der sogenannten Reichsbürgerbewegung zugerechnete Krankenversicherung ist der Prozess gegen vier der sieben Angeklagten am Amtsgericht Dresden bereits beendet worden. Einen Tag nach Prozessbeginn wurde das Verfahren gegen vier Angeklagte am Donnerstag gegen Zahlung von Geldauflagen an die Staatskasse eingestellt, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts sagte. Die Geldauflagen bewegen sich demnach im drei- bis vierstelligen Bereich.
Den insgesamt sieben Angeklagten aus verschiedenen Bundesländern wurde unterlaubtes Betreiben einer Krankenversicherung oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Drei der Angeklagten sollen im April 2017 gemeinsam mit anderen in Dresden die sogenannte Deutsche Gesundheitskasse gegründet haben, die an Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung treten sollte. Der Anklage zufolge sind die Beschuldigten den Reichsbürgern zuzuordnen, die das Rechtssystem der Bundesrepublik nicht anerkennen.
Zwischen Juli und November 2017 wurden den Ermittlungen zufolge insgesamt 49 Mitglieder gewonnen und Mitgliedsbeiträge in Höhe von mehr als 8000 Euro eingenommen. Den Beschuldigten war laut Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie nicht über die für den Betrieb einer Krankenversicherung erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verfügten und auch nicht in der Lage waren, die angebotenen Leistungen zu erbringen.
Drei der sieben Angeklagten erschienen zum Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Dresdner Amtsgericht nicht. Gegen zwei von ihnen erließ das Gericht einen sogenannten Sicherungshaftbefehl. Das Verfahren gegen alle drei wurde abgetrennt.
Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hatte bereits im September 2017 die Schließung der Deutschen Gesundheitskasse angeordnet. Auf der Webseite der Versicherung hieß es damals, diese sei "absolut juristisch korrekt und staatlich abgesichert" und stehe "Reichs- und Staatsangehörigen" offen. Das Geschäftsgebiet des betreffenden Vereins umfasste laut Satzung "ganz Deutschland in seinen Außengrenzen wie diese am 31. Juli 1914 bestanden".
Die in etliche Kleinstgruppen zersplitterten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik und damit auch staatliche Autoritäten wie die Polizei oder Gerichte nicht an. Sie gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert.
M.Lozano--LGdM