La Gaceta De Mexico - Frankreichs Geflügelzüchter müssen Tiere wegen Vogelgrippe einsperren

Frankreichs Geflügelzüchter müssen Tiere wegen Vogelgrippe einsperren
Frankreichs Geflügelzüchter müssen Tiere wegen Vogelgrippe einsperren / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Frankreichs Geflügelzüchter müssen Tiere wegen Vogelgrippe einsperren

Wegen der anhaltenden Vogelgrippe darf Geflügel in Frankreich vorerst nicht mehr im Freigehege gehalten werden. Dies gelte nun im ganzen Land, um Ansteckungen durch Zugvögel zu verhindern, erklärte das französische Landwirtschaftsministerium am Donnerstag. Es gelte die erhöhte Alarmstufe. Seit dem Sommer wurden bereits mehr als 770.000 Enten, Hühner und andere Vögel gekeult.

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In der Bretagne und in anderen Gegenden, die für Hühnerzucht bekannt sind, galt das Freigehegeverbot bereits seit Mitte Oktober. Seit August gab es knapp 50 Ansteckungsherde im Land. Die Geflügelbetriebe müssen wegen der anhaltenden Stallpflicht für die Tiere auf die Auszeichnung als "Freilandhaltung" verzichten.

Zwischen Herbst 2021 und Frühjahr 2022 hatte die Vogelgrippe in Frankreich besonders schlimm gewütet. Damals waren 20 Millionen Vögel getötet worden. Der Staat hat bereits mehr als eine Milliarde Euro Entschädigungen an betroffene Züchter gezahlt.

Die Vogelgrippe ist nach Angaben einer französischen Überwachungsplattform derzeit in 17 Ländern nachgewiesen. In England ist die Freilandhaltung für Geflügel seit dem 7. November untersagt.

Die EU-Landwirtschaftsminister hatten sich im Frühjahr für die Impfung von Geflügel gegen die Vogelgrippe ausgesprochen. Dies könne das Risiko der Ausbreitung verringern. Mehr und mehr französische Züchter, die der Impfung zunächst skeptisch gegenüberstanden, warten nun auf die Zulassung eines Impfstoffs, der derzeit getestet wird.

Die Vogelgrippe ist für die Tiere selbst tödlich, für den Menschen in der Regel aber ungefährlich. Allerdings kann H5N1 in seltenen Fällen auch auf Menschen übertragen werden und dann schwere Erkrankungen auslösen.

M.Pacheco--LGdM