La Gaceta De Mexico - Faeser verbietet rechtsextremistisches "Compact"-Magazin

Faeser verbietet rechtsextremistisches "Compact"-Magazin
Faeser verbietet rechtsextremistisches "Compact"-Magazin / Foto: © AFP/Archiv

Faeser verbietet rechtsextremistisches "Compact"-Magazin

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das rechtsextremistische "Compact"-Magazin verboten. Wie ihr Ministerium am Dienstag mitteilte, werden seit dem Morgen Geschäftsräume der Organisation in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht. Dabei sollen Vermögenswerte und weitere Beweismittel sichergestellt werden.

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Das Magazin sei "ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene", erklärte Faeser. "Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie." Das Verbot zeige nun, dass Deutschland "auch gegen die geistigen Brandstifter" vorgehe, "die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

Die von dem Aktivisten Jürgen Elsässer geleitete Compact-Magazin GmbH wurde bereits 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft.

Laut dem Bundesinnenministerium sind die Hauptprodukte des Unternehmens das monatlich erscheinende "Compact"-Magazin mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und der Online-Videokanal Compact TV. Zudem sei das Unternehmen in Onlinenetzwerken präsent und betreibe einen Onlineshop, in dem auch Artikel wie Kleidungsstücke, Plakate, Aufkleber, Tassen und Medaillen verkauft würden. Das Unternehmen ist dem Ministerium zufolge auch ein "zentraler Akteur" bei der Vernetzung der sogenannten Neuen Rechten.

Neben der Compact-Magazin GmbH wurde auch die Conspect Film GmbH verboten. Beide Unternehmen dürfen von nun an nicht mehr weitergeführt werden, Verstöße dagegen gelten als Straftaten.

G.Montoya--LGdM