La Gaceta De Mexico - Rechtsextreme Anschlagsserie in Berlin-Neukölln: Berufungsprozess begonnen

Rechtsextreme Anschlagsserie in Berlin-Neukölln: Berufungsprozess begonnen
Rechtsextreme Anschlagsserie in Berlin-Neukölln: Berufungsprozess begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Rechtsextreme Anschlagsserie in Berlin-Neukölln: Berufungsprozess begonnen

Fünf Jahre nach dem Ende einer rechtsextremen Anschlagsserie im Bezirk Neukölln hat vor dem Berliner Landgericht der Berufungsprozess gegen die beiden Tatverdächtigen begonnen. Wie schon vor dem Amtsgericht, wo die ersten Prozesse gegen die beiden stattfanden, kündigten Sebastian T. und Tilo P. zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag an, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen.

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Die Anschlagsserie, mit der sich auch ein Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses befasst, soll überwiegend zwischen Juni 2016 und März 2019 stattgefunden haben. Das Landeskriminalamt rechnet ihr rund 70 Straftaten zu, darunter mindestens 14 Brandstiftungen und 35 Sachbeschädigungen.

Die Generalstaatsanwaltschaft warf T. und P. unter anderem vor, das Auto des Linken-Politikers Ferat Kocak und eines Neuköllner Buchhändlers angezündet zu haben, um damit Menschen, dich sich gegen Rechtsextremismus engagieren, einzuschüchtern.

Das Amtsgericht sah dies in den Prozessen gegen P. und T., die im Dezember 2022 beziehungsweise im Februar 2023 zu Ende gingen, nicht hinreichend belegt. Es sah zwar als erwiesen an, dass diese ihre Opfer ausgespäht hatten. Dies reiche aber nicht für eine Verurteilung wegen Brandstiftung, hieß es damals.

P. und T. wurden lediglich für das Anbringen von rechtsextremen Schmierereien und Aufklebern wegen Sachbeschädigung verurteilt. P. musste eine Strafe von 4500 Euro bezahlen. T. wurde zusätzlich wegen Betrugs schuldig gesprochen, weil er gegenüber dem Jobcenter falsche Angaben gemacht und sich Coronahilfen erschlichen hatte. Er musste für eineinhalb Jahre ins Gefängnis.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2020 an sich gezogen, weil der Verdacht bestand, dass ein Staatsanwaltschaft mit der AfD sympathisierte. Nach den Urteilen des Landgerichts legte sie Berufung ein. Die Verteidigung der Angeklagten tat es der Generalstaatsanwaltschaft gleich, um "Waffengleichheit" herzustellen, wie Anwalt Mirko Röder am Donnerstag sagte.

X.Quintero--LGdM