Neue Regierungsstrategie soll Artenschutz und biologische Vielfalt voranbringen
Rund zwei Monate vor den Neuwahlen zum Bundestag hat die Regierung eine Strategie für mehr Artenschutz und biologische Vielfalt beschlossen. Die am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 bündelt die für den Biodiversitätsschutz zentralen Themen und Ziele in insgesamt 21 Handlungsfeldern mit 64 Zielvorgaben. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sprach von einem "Meilenstein für den Naturschutz in Deutschland und darüber hinaus".
Solche Strategien sind rechtlich nicht bindend. Die darin enthaltenen Leitlinien wirken aber über Regierungswechsel und Parlamentswahlen hinaus. Lemke sprach von einem "Fahrplan für eine gesunde Natur und den Schutz unserer Lebensgrundlagen für die kommenden Jahre". Die Strategie zeige, "wie Ökosysteme wiederhergestellt, natürlicher Klimaschutz vorangetrieben und Städte mehr begrünt werden". Grundlagen sind die Biodiversitätsstrategie der EU und die Vereinbarungen der Weltnaturschutzkonferenz von Montreal im Jahr 2022.
"Unsere Natur steht enorm unter Stress", warnte Lemke. "Nicht nur die Erderhitzung setzt ihr zu, auch die steigende Nutzung sowie die Umweltverschmutzung erhöhen den Druck." Die Folge sei "ein dramatischer Verlust an Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume". Daher müsse die Natur entlastet und bei bereits vorhandenen Schäden repariert werden.
Die neue Strategie übernimmt die internationale Verpflichtung, 30 Prozent der Flächen an Land und auf dem Meer bis 2030 als Schutzgebiete auszuweisen und wirksam zu schützen. Ein strenger Schutz wird für ein Drittel dieser Flächen angestrebt. Auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen sollen bis dahin effektive Wiederherstellungsmaßnahmen eingeleitet werden - zum Beispiel für Wälder, Moore und Auen. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen Artenvielfalt und Landschaftsqualität deutlich gesteigert werden.
Den Zielen werden in der Strategie jeweils Indikatoren zugeordnet, um Fortschritte messen zu können. In einem ersten Aktionsplan sind Maßnahmen für die Jahre 2024 bis 2027 gebündelt. Auf Grundlage einer Zwischenbilanz soll dann ein zweiter Aktionsplan erstellt werden. Erreicht werden soll mit den Maßnahmen auch eine naturbasierte bessere Anpassung an Folgen der Erderwärmung - auf dem Land ebenso wie in Städten und Siedlungen, zum Beispiel durch mehr Begrünung und Versickerungsflächen.
A.Munoz--LGdM