Geldstrafe für Landwirt wegen grausamen Hungertods von Schweinen bestätigt
Rund eineinhalb Jahre nach dem grausamen Hungertod von rund 260 Schweinen i Niedersachsen hat das Landgericht in Osnabrück eine deshalb gegen einen Landwirt verhängte Geldstrafe von 9100 Euro bestätigt. Es verwarf nach Angaben vom Freitag die Berufung des 65-Jährigen nach erneuter Beweisaufnahme. Der Mann hatte argumentiert, das in erster Instanz urteilende Amtsgericht Bad Iburg habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass er damals an einer Depression gelitten habe.
Das Landgericht folgte dieser Argumentation allerdings nicht und bestätigte die Feststellungen des Amtsgericht in der Sache wie auch dessen Strafmaß. Angesichts des "erheblichen Leids" der Tiere sei die Strafe selbst dann angemessen, wenn dem Landwirt eine verminderte Schuldfähigkeit zu Gute gehalten werde. Auch mit diesem Urteil ist der Fall nicht rechtskräftig abgeschlossen, weil eine Revision beim Oberlandesgericht noch möglich ist.
Der Landwirt aus der im südwestlichen Niedersachsen gelegenen Gemeinde Bad Laer hatte laut Gericht im September 2021 "ohne ersichtlichen Grund" die Versorgung seiner in einem Stall im Nachbarort Hilter untergebrachten Mastschweine eingestellt. Demnach betrat er die Anlage wochenlang nicht, bevor er sich selbst im November desselben Jahres anzeigte. Amtstierärzte fanden im dem Stallgebäude 258 tote Schweine. Nur vier Tiere überlebten.
An den Kadavern der verendeten Schweine fanden sich laut Gericht "Zeichen von Kannibalismus" sowie Hinweise darauf, dass Ratten den sterbende Tieren "zugesetzt" hatten. Der wegen Tierquälerei verurteilte Landwirt räumte die Vorwürfe vor Gericht generell zwar ein, nannte als Grund aber eine im Tatzeitraum vorliegende Depression und daraus resultierende Überlastung.
Ein Gutachter bestätigte die Diagnose. Trotzdem ging das Amtsgericht Bad Iburg in seinem Urteil nicht von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus. Es verwies zur Begründung darauf, dass der Angeklagte seinen Betrieb ansonsten in der fraglichen Zeit ordnungsgemäß weitergeführt habe. Allerdings berücksichtigte es die psychische Erkrankung bei der Strafmaßfestlegung.
Dessen Höhe bestätigte wie auch den Schuldspruch insgesamt bestätigte nun auch das Landgericht. Es wies zugleich darauf hin, dass die finanziellen Folgen für den Angeklagten noch weit über die Geldstrafe in Höhe von 9100 Euro hinausgehen. Demnach werden bei ihm laut Urteil wegen tatbedingt eingesparter Futtermittel zusätzlich mehr als 11.000 Euro eingezogen. Insgesamt muss der Mann somit mehr als 20.000 Euro an den Staat zahlen.
X.Quintero--LGdM