La Gaceta De Mexico - Seegerichtshof: Kleine Inselstaaten haben Recht auf mehr Klimaschutz

Seegerichtshof: Kleine Inselstaaten haben Recht auf mehr Klimaschutz
Seegerichtshof: Kleine Inselstaaten haben Recht auf mehr Klimaschutz / Foto: © AFP/Archiv

Seegerichtshof: Kleine Inselstaaten haben Recht auf mehr Klimaschutz

Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat den Anspruch kleiner Inselstaaten auf mehr Klimaschutz bestätigt. Laut einem am Dienstag vorgestellten Gutachten sieht der Seegerichtshof eine Verpflichtung der Unterzeichner des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982, alle notwendigen Maßnahmen im Kampf gegen eine Meeresverschmutzung durch Treibhausgase zu unternehmen. Das Gutachten ist zwar nicht bindend, die Vertragsstaaten - darunter ist auch Deutschland - können auf dessen Grundlage aber zu einer Änderung ihrer Klimaschutzgesetzgebung verpflichtet werden.

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Die Kommission der kleinen Inselstaaten mit neun Mitgliedern hatte den Gerichtshof angerufen. Sie erbat Empfehlungen zur Frage, ob der Ausstoß von Treibhausgasen eine Form der Meeresverschmutzung gemäß des 1982 abgeschlossenen UN-Seerechtsübereinkommens darstellt - und welche Klimaschutzverpflichtungen für die Staaten der Welt eine solche Einstufung hätte.

Das Gericht kam in dem Gutachten zu dem Schluss, dass Treibhausgase als als Meeresverschmutzung betrachtet werden können. Außerdem erklärte es, dass die Länder verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die Ozeane zu mindern.

In dem Gutachten heißt es, dass die Vertragsstaaten verpflichtet sind, sich zur Einführung von wirksamen Maßnahmen zu konsultieren und diese dann zu beschließen. Die Maßnahmen müssen demnach die Auswirkungen des Klimawandels und der Versauerung der Meere berücksichtigen. Die Verpflichtung erfordere die Anwendung des Vorsorgeprinzips.

Der Internationale Seegerichtshof wurde im Rahmen des Übereinkommens zum Seerecht gegründet. Er ist für Streitigkeiten über die Anwendung des Übereinkommens zuständig. Die 157 Vertragsstaaten, zu denen auch Deutschland zählt, können unter Berufung auf das nun vorgelegte Gutachten zu Maßnahmen verpflichtet werden.

M.Lozano--LGdM