La Gaceta De Mexico - Verbraucher und Unternehmen werden bei Gas- und Strompreisen entlastet

Verbraucher und Unternehmen werden bei Gas- und Strompreisen entlastet
Verbraucher und Unternehmen werden bei Gas- und Strompreisen entlastet / Foto: © AFP

Verbraucher und Unternehmen werden bei Gas- und Strompreisen entlastet

Der Bundestag hat am Donnerstag die Preisbremsen für Gas und Strom gebilligt, mit denen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor übermäßigen Energiekosten geschützt werden sollen. Die Entlastungen greifen ab März 2023, sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten. Um Anreize zum Einsparen beizubehalten, gelten sie aber jeweils nur für einen Teil des Verbrauchs. Der Bundesrat stimmt darüber am Freitag ab.

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Der Gaspreis wird dem mit der Mehrheit der Koalition gefassten Beschluss zufolge für Privathaushalte auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für Neukunden nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei etwas über 17 Cent. Der Preisdeckel gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts - so sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen angehalten werden.

Gleiches gilt für den Strompreisdeckel. Die Obergrenze beträgt hier für Privathaushalte 40 Cent pro Kilowattstunde - ebenfalls für einen sogenannten Basisverbrauch von 80 Prozent. Den derzeitigen Durchschnittspreis gibt das Vergleichsportal Verivox mit rund 43 Cent pro Kilowattstunde an. Hier ist der Entlastungseffekt demnach geringer, allerdings werden teilweise auch deutlich höhere Preise pro Kilowattstunde verlangt.

Für Gas- und Stromverbrauch, der über die 80-Prozent-Marke hinausgeht, muss jeweils der volle Preis bezahlt werden. "Je geringer der Gesamtverbrauch ausfällt, umso niedriger ist der Preis pro verbrauchte Kilowattstunde für die Haushalte", sagte dazu der Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. "Wer jetzt den Energieverbrauch senkt, handelt nicht nur solidarisch, sondern spart doppelt."

"Die Hilfen sollen mit Beginn des neuen Jahres die stark steigenden Energiekosten begrenzen", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende kommenden Jahres. Eine Verlängerung bis April 2024 ist vorgesehen, darüber müsste aber noch entschieden werden. Finanziert werden sollen die Maßnahmen aus dem kreditfinanzierten 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm der Regierung, bei der Strompreisbremse zum Teil auch durch ein Abschöpfen sogenannter Übergewinne von Unternehmen.

Für die Industrie gelten bei den Preisbremsen jeweils eigene Grenzen und Preisdeckel. Hier sind die Hilfen zudem mit Auflagen wie einer Begrenzung von Dividenden und Boni-Zahlungen verknüpft. Über einen Härtefallfonds sollen auch hohe Preissteigerungen für Haushalte mit Öl- oder Pelletheizungen teilweise aufgefangen werden. Verknüpft sind die Maßnahmen mit besseren Ausschreibungsbedingungen für neue Windkraft- und Solaranlagen. Der Bundesrat muss die Regelungen noch billigen, was aber als sicher gilt.

Kritik an den Entlastungsmaßnahmen kam von Sozialverbänden. "Die Preisbremsen reichen schlicht nicht aus, um die existenzielle Not vieler Menschen zu lindern. Millionen Menschen können es sich nicht leisten, den doppelten Preis für Strom, Gas und Öl zu bezahlen", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Linken-Chefin Janine Wissler kritisierte die Ausgestaltung der Preisbremsen als "ungerecht und unökologisch".

Ein Moratorium für Energiesperren bei nicht bezahlten Rechnungen verlangte die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop. Sie drängte zudem auf zusätzliche Preissenkungen für den Stromverbrauch umweltfreundlicher Wärmepumpen.

Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang deutete mögliche Nachbesserungen an. Im kommenden Jahr müsse man "immer wieder schauen, wie können wir die Gas- und Strompreisbremse noch zielgerichteter und noch gerechter machen", sagte Lang den Sendern RTL und ntv. Sie verwies auf Kritik daran, dass Menschen mit großen Häusern und hohem Energieverbrauch stärker von den Preisbremsen profitieren als Bewohnerinnen und Bewohner kleiner Wohnungen.

A.Munoz--LGdM