La Gaceta De Mexico - Hersteller von Einwegplastik sollen jährlich bis zu 434 Millionen Euro zahlen

Hersteller von Einwegplastik sollen jährlich bis zu 434 Millionen Euro zahlen
Hersteller von Einwegplastik sollen jährlich bis zu 434 Millionen Euro zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Hersteller von Einwegplastik sollen jährlich bis zu 434 Millionen Euro zahlen

Die Hersteller von Produkten aus Einwegplastik und von Zigaretten werden ab 2024 an den Kosten für die Abfallbeseitigung in Parks und auf Straßen beteiligt - das Umweltministerium hat am Dienstag die benötigten Einnahmen beziffert: In den sogenannten Einwegkunststofffonds sollen vorerst jährlich bis zu 434 Millionen Euro fließen. Die Abgaben der Hersteller sollen sich nach Menge und Art des Abfalls richten.

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Zigarettenkippen, die vom Bürgersteig aufgeklaubt werden müssen, sollen dem Vorschlag zufolge mit 8,945 Euro je Kilogramm zu Buche schlagen. Für To-Go-Getränkebecher soll die Abgabe bei 1,231 Euro je Kilogramm liegen, für To-Go-Lebensmittelbehälter bei 0,117 Euro je Kilogramm.

Der Einwegkunststofffonds sei hinsichtlich der betroffenen Produkte kein statisches Instrument, sondern darauf angelegt, weiterentwickelt zu werden, betonte das Ministerium. Ab 2027 müssen zum Beispiel auch Hersteller von Feuerwerkskörpern mit kunststoffhaltigen Teilen in den Fonds einzahlen.

Die Abgabe soll ab 2024 erhoben werden; ab 2025 soll der Fonds erstmals Geld auszahlen. Das Geld soll vom Umweltbundesamt verwaltet werden und an Kommunen verteilt werden. Sie sollen für Reinigungs-, Sammlungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen innerorts und außerorts jeweils Punkte bekommen, nach denen die Zahlungen aus dem Fonds berechnet werden. Dazu müssen sie etwa Papierkorbvolumen, gefahrene Reinigungskilometer und entsorgte Abfallmenge angeben.

Der Bundestag hatte das Gesetz vergangene Woche verabschiedet. Nun muss der Bundesrat noch darüber beraten.

Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019 zurück. Die EU-Bestimmungen räumen den Mitgliedstaaten explizit die Möglichkeit ein, Hersteller von Plastikprodukten zur Verantwortung zu ziehen.

A.Munoz--LGdM