La Gaceta De Mexico - EuGH-Generalanwalt schlägt Aufheben von Urteil zu Hilfen für Frankfurt-Hahn vor

EuGH-Generalanwalt schlägt Aufheben von Urteil zu Hilfen für Frankfurt-Hahn vor
EuGH-Generalanwalt schlägt Aufheben von Urteil zu Hilfen für Frankfurt-Hahn vor / Foto: © AFP/Archiv

EuGH-Generalanwalt schlägt Aufheben von Urteil zu Hilfen für Frankfurt-Hahn vor

Nach einem juristischen Gutachten könnte der inzwischen insolvente Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück die Gerichte noch länger beschäftigen. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg schlug am Donnerstag vor, ein Urteil des EU-Gerichts aufzuheben. Das Gericht hatte die Genehmigung der Beihilfen durch die EU-Kommission 2021 auf eine Klage der Lufthansa hin für nichtig erklärt. (Az. C-466/21 P)

Textgröße:

Der Flughafen Hahn, der vor allem von Ryanair angeflogen wird, wurde früher mehrheitlich von Rheinland-Pfalz kontrolliert. 2017 übertrug das Land seine Anteile an die chinesische HNA Airport Group. Die EU-Kommission genehmigte für die Jahre 2017 bis 2021 Betriebsbeihilfen von bis zu 25,3 Millionen Euro. Sie entschied, dass die Hilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar seien.

Dagegen klagte die Lufthansa erfolgreich vor dem EU-Gericht. Gegen dessen Urteil zog nun wiederum das Land Rheinland-Pfalz vor den EuGH. Generalanwalt Priit Pikamäe kam in seinem Gutachten am Donnerstag zu dem Schluss, dass das Gericht mehrere Rechtsfehler begangen habe. Unter anderem habe es nicht ausreichend geprüft, ob in der Region ein Wettbewerb zwischen den beiden Airlines bestehe.

Die Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrem späteren Urteil nicht an den Vorschlag des Generalanwalts halten. Sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.

Die europäischen Gerichte haben schon mehrmals über verschiedene Subventionen für Frankfurt-Hahn entschieden. In den vergangenen beiden Jahren erlitt die Lufthansa vor dem EuGH jeweils Niederlagen. Dabei ging es um Darlehen und andere Hilfen aus Rheinland-Pfalz und Hessen.

S.Olivares--LGdM