Für Ferienwohnung schulden Eigentümer die Rundfunkbeiträge
Eigentümer einer Ferienwohnung müssen Rundfunkbeiträge für die Wohnung zahlen - auch wenn sie die Bewirtschaftung an einen Dienstleister auslagern. Daran ändere sich nichts, wenn der Dienstleister die Vermietung an Feriengäste organisiere, erklärte das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Oldenburg am Montag. Es gab der Klage eines Vermietungsservices statt.
Dieser hatte sich gegen einen Bescheid der Rundfunkanstalt gewandt, die von ihm Rundfunkbeiträge für die verwalteten Ferienwohnungen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ist möglich.
D.F. Felan--LGdM