Unionsfraktion kündigt Untersuchungsausschuss zu Warburg-Affäre an
CDU und CSU im Bundestag haben einen Untersuchungsausschuss zur Affäre um die Hamburger Warburg-Bank angekündigt. Ziel sei es unter anderem, die Rolle von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als früherem Bürgermeister der Hansestadt zu klären, sagte Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) am Dienstag in Berlin. Der Ausschuss "zur Steueraffäre Scholz-Warburg" solle "in der ersten Parlamentswoche nach den Osterferien" beantragt werden.
Der Ausschuss solle klären, wer politisch die Verantwortung dafür trage, dass Hamburg in den Jahren 2016 und 2017 als einziges Bundesland bei der Warburg-Bank im sogenannten Cum-Ex-Skandal zu Unrecht gezahlte Steuererstattungen nicht zurückgefordert habe. Es gehe dabei darum, ob auf Hamburger Behörden von der Politik Einfluss genommen wurde und ob die bisherigen Aussagen von Scholz zu seiner Rolle glaubhaft seien.
Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein Viertel der Mitglieder des Bundestages nötig. Dies wären 184 Abgeordnete, die Union hat 197 Abgeordnete im Parlament und könnte das Gremium damit im Alleingang einberufen. Die Linke im Bundestag kündigte bereits an, eine Unterstützung des Untersuchungsausschusses zu prüfen.
Der Warburg-Skandal dreht sich um die Frage, ob die Hamburger Bank durch eine Intervention der Politik davor bewahrt werden sollte, eine millionenschwere Strafzahlung wegen des Cum-Ex-Steuerskandals leisten zu müssen. Ein Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft geht dem seit rund zweieinhalb Jahren nach. Der frühere Hamburger Bürgermeister Scholz sagte dort bereits als Zeuge aus. Er wies stets alle Vorwürfe der Einflussnahme vehement zurück.
Die über Jahre von Banken und Finanzakteuren getätigten Cum-Ex-Geschäfte gelten als womöglich umfassendstes System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Investoren prellten den Staat damit um Milliarden. Sie handelten Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag und ließen sich in diesem Zusammenhang mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten.
D.Quate--LGdM