Bericht: Aufträge des Bundes ab 10.000 künftig nur an tarifzahlende Unternehmen
Aufträge des Bundes ab einer Größenordnung von 10.000 Euro sollen künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitierte am Montag aus einem Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium - demnach soll das sogenannte Bundestariftreuegesetz ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 10.000 Euro ohne Umsatzsteuer für Vergabeverfahren gelten. Der Ort der Leistung müsse in Deutschland sein.
SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Stärkung der Tarifbindung verständigt. Dort heißt es, dass "die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden" werden solle. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) profitiert inzwischen nur noch etwa jeder zweite Beschäftigte in Deutschland von einem Tarifvertrag.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte erst kürzlich erklärt, bis zum Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen. Laut RND will das Ministerium nun Rechtsverordnungen aufsetzen, die die "verbindlichen Arbeitsbedingungen" regeln, etwa Entlohnung, bezahlter Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten. Die Regeln sollen dann auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitnehmern gelten und ihre Einhaltung überprüft werden.
D.Vasquez--LGdM