La Gaceta De Mexico - Bundesregierung bestätigt Erlaubnis für Cosco-Einstieg beim Hamburger Hafen

Bundesregierung bestätigt Erlaubnis für Cosco-Einstieg beim Hamburger Hafen
Bundesregierung bestätigt Erlaubnis für Cosco-Einstieg beim Hamburger Hafen / Foto: © AFP/Archiv

Bundesregierung bestätigt Erlaubnis für Cosco-Einstieg beim Hamburger Hafen

Nach zwischenzeitlichen Zweifeln hat die Bundesregierung bestätigt, dass die chinesische Staatsreederei Cosco beim Hamburger Hafen einsteigen darf. "Die Bundesregierung bleibt dabei", dass Cosco "Anteile von weniger als 25 Prozent" am Containerterminal Tollerort erwerben dürfe, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwochabend. Das Terminal wird vom Hamburger Hafenunternehmen HHLA betrieben.

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"Der HHLA Containerterminal Tollerort gilt inzwischen als Betreiber von kritischer Infrastruktur gemäß den gesetzlichen Vorgaben", erklärte Hebestreit. Der Kabinettsbeschluss von Ende Oktober für eine sogenannte Teiluntersagung des Kaufs, wonach Cosco maximal 24,99 Prozent erwerben darf, werde aber nicht geändert. "Die Bundesregierung bestätigte den Erwerbsparteien heute in einem Schreiben, dass die überarbeiteten Kaufverträge im Einklang mit den Bedingungen der Teiluntersagung stehen", erklärte Hebestreit.

Das Bundeskabinett hatte den Einstieg von Cosco beim Hamburger Hafen im Oktober trotz breiter politischer Bedenken erlaubt. Auf Druck mehrerer Ministerien wurde dem Staatskonzern aber nur die Minderheitsbeteiligung von weniger als 25 Prozent gestattet.

Danach stufte allerdings das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) das Containerterminal Tollerort als kritische Infrastruktur ein. Dies sei "Ende 2022 erörtert und Anfang 2023 registriert" worden, teilte HHLA im April mit. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte dazu, dass sich mit der neuen Einstufung des Terminals "die Voraussetzungen geändert haben" und das Ministerium "die Auswirkungen auf den Sachverhalt" prüfen werde. Diese Prüfung wurde nun offenkundig abgeschlossen.

D.F. Felan--LGdM