EuGH urteilt zu Entschädigung für Flugpassagiere nach plötzlichem Tod von Co-Pilot
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg über die mögliche Entschädigung von Passagieren, wenn ihr gebuchter Flug nach dem plötzlichen Tod des Co-Piloten ausfällt. Es geht um Klagen aus Deutschland gegen die portugiesische Airline TAP. Zwei Stunden vor dem geplanten Flug von Stuttgart nach Lissabon im Juli 2019 wurde der Co-Pilot tot in seinem Hotelzimmer gefunden. (Az. C-156/22)
Die gesamte Besatzung stand unter Schock und meldete sich fluguntauglich, der Flug wurde annulliert. Die Passagiere wurden zehneinhalb Stunden später mit einem Ersatzflug nach Portugal gebracht. Von TAP fordern sie eine Ausgleichszahlung für die Annullierung. Das Landgericht Stuttgart fragte den EuGH, ob hier ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, der die Airline von der Entschädigungspflicht befreit.
F.Castillo--LGdM