Bundesarbeitsgericht urteilt zum "Equal-Pay-Gebot" für Leiharbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Mittwoch (10.30 Uhr) zum "Equal-Pay-Gebot" für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer. Konkret geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Tarifverträge einen geringeren Lohn vorsehen können, als ihn die Stammbelegschaft im jeweiligen Entleihbetrieb erhält. Das BAG setzt damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um. (Az: 5 AZR 143/19)
Die Klägerin hatte Anfang 2017 im Auslieferungslager eines Einzelhandelsunternehmens gearbeitet. Laut Zeitarbeits-Tarif erhielt sie 9,23 Euro je Stunde, das Stammpersonal dagegen 13,64 Euro. Hierzu hatte im Dezember der EuGH entschieden, dass unterschiedliche Löhne nur dann zulässig sind, wenn den Leiharbeitnehmern im Gegenzug anderweitige "Ausgleichsvorteile" gewährt werden.
T.Hernandez--LGdM