La Gaceta De Mexico - Ampel-Fraktionen bewerten Einigung über Heizungsgesetz positiv

Ampel-Fraktionen bewerten Einigung über Heizungsgesetz positiv
Ampel-Fraktionen bewerten Einigung über Heizungsgesetz positiv / Foto: © AFP/Archiv

Ampel-Fraktionen bewerten Einigung über Heizungsgesetz positiv

Die nach heftigem Ringen in der Koalition erzielte Einigung über Grundzüge des geplanten Heizungsgesetzes wird in den Ampel-Fraktionen positiv bewertet. "Wir mussten aufeinander zugehen. Das ist gelungen," sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Umweltverbände übten allerdings heftige Kritik an der Aufweichung geplanter Vorgaben zur Wärmewende.

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Die Koalition hatte am Dienstag ihren monatelangen Streit über die Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beigelegt. Die FDP gab daraufhin ihren Widerstand gegen den Beginn der Beratungen im Bundestag auf. Der Kompromiss sieht vor, dass neue Vorschriften für Bestandsbauten jeweils erst gelten, wenn kommunale Wärmeplanungen vorliegen. Gasheizungen dürfen auch in Neubauten weiterhin eingebaut werden, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können und diese Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen.

Habeck verteidigte den Kompromiss. Es sei offensichtlich gewesen, "dass dieses Gesetz weitere Einigungsschritte benötigt hat". Nun könne das GEG im Bundestag beraten und vor der Sommerpause verabschiedet werden. Auch längere Übergangsfristen seien kein Problem, allerdings mit Grenzen: Werde etwa eine neue wasserstofffähige Gasheizung eingebaut, aber nach einer Übergangszeit kommt kein Wasserstoff, müsse das 65-Prozent-Ziel des Gesetzes "anders erfüllt werden".

"Ich bin optimistisch, was das weitere Verfahren angeht", sagte auch Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic. Größere Verzögerungen durch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung befürchte sie nicht. Solche Planungen seien in mehreren Bundesländern entweder schon vorhanden oder würden nächstes Jahr vorgelegt. Die von der Bundesregierung dazu geplante gesetzliche Pflicht ab 2028 betreffe daher nur einen Teil der Kommunen.

Auch SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast sagte, sie erwarte nun die Schlussabstimmung im Bundestag Anfang Juli. Allerdings werde es über Detailfragen bis dahin "noch Debatten geben". Mast warnte die Bürgerinnen und Bürger davor, die verbleibenden Fristen für den Einbau neuer Gasheizungen zu nutzen. "Überlegen Sie sich gut, welche Heizung Sie einbauen", sagte sie mit Blick auf ab 2027 zu erwartende massive Preissteigerungen für Öl und Gas.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kündigte an, sie werde das Gesetzgebungsverfahren zur kommunalen Wärmeplanung nun vorantreiben. "Die Wärmeplanung mit den Kommunen ist in der Abstimmung", sagte Geywitz dem Sender RBB. Termine für Kabinettsbefassung und Parlamentsberatung gibt es aber noch nicht.

Der Umwelt-Dachverband Klima-Allianz sprach mit Blick auf die Koalitionsbeschlüsse von einer "verpassten Chance". Damit seien "die Klimaziele und die Wärmewende im Gebäudesektor nicht zu schaffen", erklärte die Politische Geschäftsleiterin Stefanie Langkamp. "Mit diesem aufgeweichten Heizungsgesetz rückt das Erreichen der Regierungsziele beim Klimaschutz in weite Ferne", warnte auch Greenpeace-Energieexperte Andree Böhling.

Von einem "Tiefpunkt für die Klimapolitik" sprach die Deutsche Umwelthilfe. Der WWF warnte vor weiteren Artenverlusten durch ein vermehrtes Heizen mit Holz. Die Klimaaktivistin Luisa Neubauer von Fridays for Future attackierte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe vor allem die FDP: Diese "zockt mit unseren Chancen, die Klimaziele einzuhalten".

Positive Stimmen kamen aus der Wirtschaft. "Wesentliche Verbesserungen" lobte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Von einem "positiven Signal" sprach der Hausbesitzerverband Haus & Grund. Der Deutsche Städtetag begrüßte den zeitlichen Vorrang für die kommunale Wärmeplanung.

Die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag soll nun am Freitag, eventuell auch bereits an diesem Donnerstag stattfinden. In der kommenden Woche dürfte es dazu Ausschussberatungen sowie eine Expertenanhörung geben, in der Woche ab dem 3. Juli dann die Schlussabstimmung. Der Termin für die abschließende Bundesratsbefassung ist noch offen, allerdings ist das Gesetz dort nicht zustimmungspflichtig.

P.Gomez--LGdM