Bundesgerichtshof verhandelt über marktübergreifende Bedeutung von Amazon
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (11.30 Uhr) in Karlsruhe über eine Beschwerde von Amazon gegen das Bundeskartellamt. Dieses hatte dem Onlineriesen im Juli 2022 eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" bescheinigt. Es war der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren - in einem zweiten Schritt können mutmaßlich wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagt werden. (Az. KVB 56/22)
Das Kartellamt handelte auf der Grundlage einer neuen Regelung, die der besseren Kontrolle von großen Digitalkonzernen dient. Sie soll es beispielsweise möglich machen, die bevorzugte Darstellung von eigenen Angeboten zu verbieten. Amazon wandte sich an den BGH, um die Feststellung aufheben zu lassen. Wie der Bundesgerichtshof ankündigte, verhandelt er erstmals über eine solche Beschwerde nach der Neuregelung.
M.Lozano--LGdM