Bundesverfassungsgericht verhandelt über Vermerk zu Legasthenie in Abiturzeugnis
Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es am Mittwoch (14.00 Uhr) um die Lese- und Rechtschreibstörung Legasthenie. Der Erste Senat in Karlsruhe verhandelt über die Frage, ob das Abiturzeugnis einen Hinweis auf Prüfungserleichterungen wegen Legasthenie enthalten darf. Drei Abiturienten aus Bayern erhoben Verfassungsbeschwerden. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)
Sie haben Legasthenie, weswegen bei der Abiturprüfung die Rechtschreibung im Fach Deutsch und teilweise auch in Fremdsprachen nicht bewertet wurde. Die Schulverwaltung vermerkte das in den Abiturzeugnissen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2015, dass der Hinweis nicht gestrichen werden müsse. Die Abiturienten finden, dass die Zeugnisvermerke gegen das Verbot der Benachteiligung von behinderten Menschen und gegen die prüfungsrechtliche Chancengleichheit verstoßen. Ein Urteil wird für Mittwoch noch nicht erwartet.
S.Cisneros--LGdM