Verbraucherschützer: Anbieter setzen Vorgaben zum Kündigungsbutton mangelhaft um
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für Online-Kündigungen ist nach Einschätzung von Verbraucherschützern auch ein Jahr nach der Einführung noch oft mangelhaft. Nur 42 Prozent der knapp 3000 untersuchten Internetseiten seien gesetzeskonform, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch. Seit einem Jahr müssen Unternehmen für die Kündigung von Langzeitverträgen, die online angeboten werden, einen Kündigungsbutton auf der Webseite einrichten.
"Es gibt keine Entschuldigung dafür, wenn der Kündigungsbutton immer noch fehlt oder mangelhaft umgesetzt wurde", erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop. In vielen Fällen sei das aber noch so. Auf Seiten, die zwar einen Button enthielten, wichen die Beschriftungen teilweise von der vorgegebenen Formulierung ab. Manchmal sei der Button am Ende der Webseite platziert oder erst hinter dem Kunden-Login sichtbar. Das ist nach Auffassung des vzbv unzulässig.
Der vzbv analysierte die knapp 3000 Webseiten nach eigenen Angaben in einem automatisierten Verfahren. Im Vergleich zur Erhebung im vergangenen November habe sich die Zahl der Seiten mit Kündigungsbutton um 14 Prozent erhöht. Damals sei die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben nur bei 28 Prozent der Internetauftritte festgestellt worden.
L.Navarro--LGdM