La Gaceta De Mexico - 1&1 darf eigenes Netz weiter das "modernste Europas" nennen

1&1 darf eigenes Netz weiter das "modernste Europas" nennen
1&1 darf eigenes Netz weiter das "modernste Europas" nennen / Foto: © Getty/AFP/Archiv

1&1 darf eigenes Netz weiter das "modernste Europas" nennen

Der Telekommunikationsanbieter 1&1 darf sein Netz weiterhin als modernstes Europas bezeichnen. Das Oberlandesgericht Koblenz wies am Dienstag einen Antrag der Deutschen Telekom rechtskräftig ab, diese Vermarktung verbieten zu lassen. Das Produkt "5G für zu Hause" darf 1&1 dagegen nicht mehr wie bisher bewerben. Das "Handelsblatt" hatte zuerst berichtet.

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1&1 setzt nach eigenen Angaben als erster und einziger Netzbetreiber vollständig auf die sogenannte Open-RAN-Technologie. Diese Technik ermöglicht es unter anderem, Soft- und Hardware verschiedener Anbieter miteinander zu kombinieren, während andere Netzbetreiber meist auf Produkte setzen, die von einem Zulieferer kommen. "Dass die Open-RAN-Technologie voll funktionsfähig ist", habe 1&1 gezeigt, erklärte Unternehmenschef Ralph Dommermuth. Das Urteil des Gerichts bestätige das.

In einem anderen Punkt stimmte das Gericht hingegen einem Antrag der Telekom zu. Das Produkt "5G für zu Hause" dürfe nicht mehr in der bisherigen Form beworben werden, erklärte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Hier ging es um den werblichen Zusatz "kein DSL- oder Kabelanschluss notwendig" und "einfach sofort lossurfen".

Dieser Punkt sei inzwischen aber ohnehin hinfällig, erklärte 1&1 auf AFP-Nachfrage. Die Argumentation bezog sich demnach auf "herkömmliche Sprachdienste", die 1&1 zunächst nicht anbot, mittlerweile aber für das Angebot nachrüstete, so das Unternehmen.

1&1 möchte sich als vierter Netzbetreiber in Deutschland etablieren, hinkt beim Ausbau von Mobilfunkmasten aber deutlich hinterher. Die Firma mit Sitz in Montabaur macht dafür die Vodafone-Tochter Vantage Towers verantwortlich, die den Ausbau behindern würde. Das Bundeskartellamt prüft derzeit eine Beschwerde.

O.Escareno--LGdM