La Gaceta De Mexico - Frankreich will durch Strafrecht diskriminierte Homosexuelle entschädigen

Frankreich will durch Strafrecht diskriminierte Homosexuelle entschädigen
Frankreich will durch Strafrecht diskriminierte Homosexuelle entschädigen / Foto: © AFP/Archiv

Frankreich will durch Strafrecht diskriminierte Homosexuelle entschädigen

Homosexuelle, die in Frankreich wegen ihrer sexuellen Identität vor 1982 diskriminiert wurden, haben Aussicht auf Entschädigung. Die Nationalversammlung verabschiedete in der Nacht zum Donnerstag in erster Lesung einstimmig einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

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Justizminister Eric Dupond-Moretti bat die Opfer des von 1942 bis 1982 geltenden Strafrechts gegen Homosexuelle um Verzeihung. "Es ist an der Zeit, die Homosexuellen in Frankreich um Vergebung zu bitten, die 40 Jahre lang diese Unterdrückung erlebt haben", sagte er.

Er räumte ein, dass die finanzielle Entschädigung nicht einfach umzusetzen sei. "Für manche Menschen wird es nicht einfach sein, dies nachzuweisen", betonte er. Das Gesetz, das nun wieder an den Senat zurückgeht, müsse so formuliert sein, dass es keine Enttäuschungen auslöse.

Das Strafrecht gegen Homosexuelle war in Frankreich 1942 unter der Vichy-Regierung von Philippe Pétain eingeführt und seitdem mehrfach verändert worden. Erst der sozialistische Präsident François Mitterrand ließ die diskriminierenden Vorschriften 1982 abschaffen. Seit 2013 können homosexuelle Paare in Frankreich heiraten.

In Deutschland waren strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlich homosexueller Handlungen 2017 aufgehoben worden. Die Betroffenen haben Anspruch auf Entschädigung. Sie können noch bis 2027 einen entsprechenden Antrag einreichen.

Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren von 1945 bis 1994 nach den damaligen Strafrechtsparagrafen 175 in der Bundesrepublik und 151 in der DDR unter Strafe gestellt.

Die Verurteilten können eine Entschädigung beantragen, die 3000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1500 Euro je angefangenem Jahr in Haft beträgt. Seit März 2019 gilt eine zusätzliche Richtlinie, die es auch Verfolgten ohne Urteil möglich macht, eine einmalige Entschädigung für die negativen Beeinträchtigungen - beispielsweise einen Jobverlust - zu beantragen.

A.Munoz--LGdM