La Gaceta De Mexico - Keine Tarifeinigung: Gewerkschaft kündigt Warnstreiks bei Fastfood-Ketten an

Keine Tarifeinigung: Gewerkschaft kündigt Warnstreiks bei Fastfood-Ketten an
Keine Tarifeinigung: Gewerkschaft kündigt Warnstreiks bei Fastfood-Ketten an / Foto: © AFP

Keine Tarifeinigung: Gewerkschaft kündigt Warnstreiks bei Fastfood-Ketten an

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat erneut zu Warnstreiks und Protestaktionen in der Systemgastronomie in den kommenden Woche aufgerufen. Die Vertreter von Unternehmen wie McDonald's, Nordsee und Burgerking hätten ihr "ursprüngliches Magerangebot, das bei rund 13 Euro pro Stunde in den unteren drei Tarifgruppen lag, um ganze fünf Cent erhöht", kritisierte die NGG am Montagabend. Auch die weiterhin sehr lange Laufzeit des Angebots sei inakzeptabel.

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Die Arbeitgeber würden bisherige und anstehende Lohnsteigerungen schönrechnen, führte der NGG-Verhandlungsführer Mark Baumeister aus. "Sie sprechen von anvisierten Lohnsteigerungen zwischen 2022 und 2027 von mehr als 20 Prozent und verschweigen dabei, dass diese auch ein Ergebnis dessen sind, dass gleich drei Tarifgruppen vom gesetzlichen Mindestlohn überholt wurden."

Die Tarifverhandlungen laufen bereits seit Juli. Im September hatte die NGG zu ersten Warnstreikaktionen in Betrieben aufgerufen. Die Beschäftigten seien "in den vergangenen Monaten in ganz Deutschland mit lautem Protest auf die Straße gegangen". Das werde nun in der Adventszeit fortgesetzt, erklärte Baumeister. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei McDonald's und Co erwarten eine echte Entlastung und deutlich mehr."

Die NGG fordert für die rund 120.000 Beschäftigten der Systemgastronomie 15 Euro pro Stunde als Einstiegslohn sowie eine Abstandsklausel zum Mindestlohn, sollte dieser erhöht werden, außerdem Pauschalerhöhungen um 500 Euro für alle Beschäftigten ab der zweiten Tarifgruppe und höhere Ausbildungsvergütungen. Die Gewerkschaft kritisiert am bisherigen Angebot der Arbeitgeber neben dem Lohnvorschlag vor allem die sehr lange Laufzeit von dreieinhalb Jahren und schlägt zwölf Monate vor.

Y.Mata--LGdM