La Gaceta De Mexico - EU-Staaten einigen sich auf Gas-Notfallplan mit vielen Ausnahmen

EU-Staaten einigen sich auf Gas-Notfallplan mit vielen Ausnahmen
EU-Staaten einigen sich auf Gas-Notfallplan mit vielen Ausnahmen / Foto: © AFP/Archiv

EU-Staaten einigen sich auf Gas-Notfallplan mit vielen Ausnahmen

Deutschland muss durch den mit Ausnahmen gespickten Gas-Notfallplan der EU in diesem Winter voraussichtlich mehr Energie einsparen als andere Länder. Die Energieminister der EU-Staaten erzielten bei einem Sondertreffen in Brüssel eine "politische Einigung zur Reduzierung der Gasnachfrage", wie der tschechische EU-Ratsvorsitz mitteilte. Ungarn stimmte nach Angaben Luxemburgs als einziges Land gegen den Kompromiss.

Textgröße:

Der Plan sieht vor, dass die Mitgliedsländer auf freiwilliger Basis je 15 Prozent Gas einsparen. Allerdings sind in der Verordnung zahlreiche Ausnahmen für Staaten oder Sektoren wie die Lebensmittelindustrie vorgesehen. Ob das geplante Einsparziel von insgesamt 45 Milliarden Kubikmeter Gas so erreicht werden kann, ist unklar.

Die Ausnahmen bedeuten, dass Deutschland in diesem Winter voraussichtlich deutlich mehr Gas sparen muss als andere Länder, um bei einem möglichen russischen Gaslieferstopp massive Probleme für die Industrie oder sogar eine Rezession zu verhindern. Dies sei "keine Schande", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Brüssel und verwies auf die "strategischen Fehler" der Vorgängerregierungen und die hohe deutsche Abhängigkeit von russischem Gas. Zugleich äußerte er Sorge über die vielen Ausnahmen.

Die Mitgliedstaaten weichten den am Freitag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgelegten Solidaritäts-Mechanismus in tagelangen Verhandlungen auf. Die Länder sollen sich laut dem Text nur noch "nach besten Kräften" bemühen, ihren nationalen Gasverbrauch zwischen dem 1. August und dem 31. März um 15 Prozent im Vergleich zum Schnitt der letzten fünf Jahre zu senken.

Ausnahmen gelten etwa für Länder mit geringem Anschluss an das Verbundnetz wie Spanien und Portugal oder in einer Insellage wie Irland, Zypern oder Malta. Sie bekommen einen Freibrief, wenig oder gar kein Gas einzusparen - die viel beschworene "Solidarität" mit Deutschland, Österreich oder anderen von russischem Gas abhängigen Ländern ist damit lückenhaft.

Konkret können alle von Ausnahmen profitierenden Länder beantragen, von verpflichtenden Einsparzielen ausgenommen zu werden. Um diese per "EU-Alarm" zu beschließen, ist eine hohe Hürde vorgesehen: Mindestens fünf Staaten müssen die EU-Kommission aufrufen, Notstandsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Die EU-Staaten müssen sie dann mit qualifizierter Mehrheit beschließen - also mindestens 15 Staaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten.

Von der Leyen hatte eine Sondervollmacht gefordert, um Sparziele direkt erzwingen zu können. Dennoch begrüßte sie die Einigung als "entscheidenden Schritt, um Putins Drohung mit einer vollständigen Gasunterbrechung zu begegnen".

Dem russischen Präsidenten Wladimir Putin sei es nicht gelungen, die EU-Staaten zu spalten, erklärte auch der tschechische Industrieminister Jozef Sikela, dessen Land als EU-Ratsvorsitzer den Kompromiss ausgehandelt hatte. Die weitere russische Gasreduzierung durch die nach Deutschland führende Pipeline Nord Stream 1 vom Montag beweise, dass Putin die "Erpressung mit Gaslieferungen fortsetzt".

Hochzufrieden äußerten sich Länder wie Griechenland oder Spanien, die auf Ausnahmen gepocht hatten. Die spanische Energieministerin Teresa Ribera nannte es unmöglich, für politische Fehler Deutschlands zu bezahlen. Der griechische Energieminister Kostas Skrekas sagte, eine Gefahr für die eigene Industrie und den "sozialen Zusammenhalt" sei nun abgewendet.

Sollte die deutsche Industrie wegen Gasmangels in Schieflage geraten, werden massive Folgen bis hin zu einem Wirtschaftsabschwung befürchtet. "Wenn die Chemieindustrie in Deutschland hustet, kann die gesamte europäische Industrie zum Stillstand kommen", warnte die französische Energiewende-Ministerin Agnès Pannier-Runacher.

Die Gesetzesänderung muss vor Inkrafftreten noch formell von den EU-Ländern besiegelt werden. Das Europaparlament hat kein Mitspracherecht.

A.Munoz--LGdM