La Gaceta De Mexico - Bundesregierung setzt bei Gebäudeförderung auf Sanierungen

Bundesregierung setzt bei Gebäudeförderung auf Sanierungen
Bundesregierung setzt bei Gebäudeförderung auf Sanierungen / Foto: © AFP

Bundesregierung setzt bei Gebäudeförderung auf Sanierungen

Die Bundesregierung setzt vor dem Hintergrund einer drohenden Gasknappheit auch auf die Sanierung bestehender Gebäude. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte am Mittwoch Änderungen der Bedingungen für staatliche Förderung etwa für den Austausch von Fenstern oder die Umstellung auf Wärmepumpen. Bereits ab Donnerstag gelten demnach leicht gesenkte Fördersätze, um mehr Antragstellern staatliche Mittel bewilligen zu können. Jährlich stehen dafür 13 bis 14 Milliarden Euro zur Verfügung.

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Der Großteil davon soll für Sanierungen verwendet werden, nur ein kleiner Teil für Neubauten. "Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-Fache höher als im Neubau", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Für Komplettsanierungen gilt nun für Anträge, die ab Donnerstag eingehen, ein maximaler Fördersatz von 45 Prozent. Vorher waren es 50 Prozent. Für Einzelmaßnahmen wie dem Einbau einer Wärmepumpe gelten ab dem 15. August reduzierte Fördersätze. "In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren", erklärte Habeck.

Wegen des russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie der Klimakrise müsse dringend weniger Energie verbraucht werden. Da die allermeisten Menschen in älteren Häusern lebten, sei es "der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz", jetzt Fenster auszutauschen oder die Gasheizung auszuwechseln.

Die Regierung will "fossile Technologien" rasch ersetzen. "Deshalb wird insbesondere ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen", erklärte das Wirtschaftsministerium. Dies tritt demnach ebenfalls am 15. August in Kraft. Außerdem soll die Antragstellung vereinfacht werden.

P.Ortega--LGdM