La Gaceta De Mexico - Gewerkschaft weist Arbeitgeber-Vorstoß für späteren Renteneintritt zurück

Gewerkschaft weist Arbeitgeber-Vorstoß für späteren Renteneintritt zurück
Gewerkschaft weist Arbeitgeber-Vorstoß für späteren Renteneintritt zurück / Foto: © AFP/Archiv

Gewerkschaft weist Arbeitgeber-Vorstoß für späteren Renteneintritt zurück

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Arbeitgeber-Forderung nach einer Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zurückgewiesen. Die Antwort des DGB auf diesen Vorschlag sei ein "klares Nein", erklärte Vorstandsmitglied Anja Piel am Montag. Eine Erhöhung des Rentenalters sei "nichts anderes als eine Rentenkürzung mit Ansage", kritisierte sie. "Anstatt immer wieder neue Debatten zum Renteneintrittsalter zu befeuern, sollten wir darüber reden, wie das Thema solidarisch und gesamtgesellschaftlich anzugehen ist."

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Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Stefan Wolf, hatte sich für ein späteres Renteneintrittsalter bei gleichzeitig steigender Wochenarbeitszeit ausgesprochen. "Schaut man sich die demografische Entwicklung und die Belastungen der Sozial- und Rentenkassen an, dann sind die Reserven aufgebraucht", begründete er seinen Vorstoß in den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Piel kritisierte, dass Wolfs Vorschlag wichtige Punkte ignoriere: "Viele Beschäftigte schaffen es schon heute nicht, gesund bis zur Rente durchzuhalten", erklärte sie. "Für diejenigen, die in der Pflege, auf dem Bau oder in Fabriken arbeitet, ist längeres Arbeiten keine Option. Wer hart arbeitet, hat ohnehin eine deutlich geringere Lebenserwartung und bezieht somit auch kürzer Rente."

Die Finanzierung der Rente sei eine "Verteilungsfrage", erklärte sie. Die "wahre Konfliktlinie" liege "zwischen Kapital und Arbeit und nicht zwischen den Generationen". Jede Bundesregierung habe die Verantwortung, für eine "gute und ausreichende Rente" zu sorgen. Dieses Versprechen müsse auch in einer älter werdenden Gesellschaft gelten und dürfe "keinesfalls mit höheren Altersgrenzen und Rentenkürzungen aufgekündigt werden".

A.Soto--LGdM