La Gaceta De Mexico - Rassismus häufigster Grund für gemeldete Diskriminierungsfälle

Rassismus häufigster Grund für gemeldete Diskriminierungsfälle
Rassismus häufigster Grund für gemeldete Diskriminierungsfälle / Foto: © AFP/Archiv

Rassismus häufigster Grund für gemeldete Diskriminierungsfälle

Die meisten dem Bund gemeldeten Fälle von Diskriminierung haben einen rassistischen Hintergrund. Aus dem am Dienstag von der Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman Jahresbericht geht hervor, dass im vergangenen Jahr 37 Prozent der Fälle dieses Merkmal aufwiesen. An zweiter Stelle folgte mit 32 Prozent das Merkmal Behinderung und chronische Krankheiten. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts machten 20 Prozent der Anfragen aus, solche aufgrund des Alters zehn Prozent.

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Neun Prozent bezogen sich auf den Merkmalsbereich Religion und Weltanschauung, vier Prozent auf die sexuelle Identität. Nach Atamans Angaben gab es 2021 mehr als 5600 Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle. Das sei der zweithöchste Wert in der Geschichte der Antidiskriminierungsstelle, die 2006 gegründet wurde. Der leichte Rückgang gegenüber der Vorjahreszahl von 6383 sei auf weniger Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht, zurückzuführen. Die Anzahl der Beratungsanfragen zu allen anderen sei unverändert hoch.

"Die Zahl der uns geschilderten Diskriminierungsfälle ist alarmierend", sagte Ataman bei der Vorstellung des Jahresberichts. Sie zeige aber auch, dass sich immer mehr Menschen nicht mit Diskriminierung abfinden und Hilfe suchen würden.

Ataman appellierte an die Bundesregierung Betroffenen bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben. Die bisherige Rechtslage "legt Betroffenen Steine in den Weg, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen", sagte die Beauftragte. Die deutschen Reglungen müssten endlich internationalen Standards entsprechen.

So sollten die Fristen für Beschwerden verlängert werden - von den bisher geltenden acht Wochen sei ein Jahr. Denn zum Beispiel bräuchten Frauen, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlitten haben, oft etwas länger, um den Vorfall zu melden. Zudem werde ein Verbandsklagerecht benötigt.

O.Escareno--LGdM