La Gaceta De Mexico - Opposition attackiert Regierung wegen offener Fragen bei Gaspreisbremse

Opposition attackiert Regierung wegen offener Fragen bei Gaspreisbremse
Opposition attackiert Regierung wegen offener Fragen bei Gaspreisbremse / Foto: © AFP/Archiv

Opposition attackiert Regierung wegen offener Fragen bei Gaspreisbremse

Die Opposition hat die Bundesregierung wegen der noch offenen Fragen bei der geplanten Gaspreisbremse scharf attackiert. Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU) warf der Ampel-Koalition am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde des Bundestages vor, bei der jetzt geplanten Preisbremse zu spät zu handeln, nachdem Zeit mit der mittlerweile gekippten Gasumlage vergeudet worden sei. Und die jetzt geplante Einmalzahlung werfe mehr Fragen auf als sie beantworten.

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"Wir fordern, dass es ein Gesamtkonzept gibt", sagte Jung weiter. Über die geplante Preisbremse hinaus werde eine bessere Unterstützung für Normalverdiener gebraucht, die ihre mehr als verdoppelten Rechnungen nicht bezahlen könnten.

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte in der Debatte, die Bürgerinnen und Bürger stünden angesichts der explodierenden Preise "mit dem Rücken zur Wand". Die jetzt geplante Gaspreisbremse hätte zu Beginn der Heizperiode im Oktober kommen müssen.

Mit Blick auf den Ampel-Streit über die Akw-Laufzeit fügte Bartsch hinzu, die Bürger hätten den Eindruck, dass es wie "auf einem Basar" zugehe. Bundeskanzler Olaf Scholz "duckt sich weg" und müsse "Therapiegespräche" mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) führen.

Die von der Regierung eingesetzte Gas-Kommission hatte am Montag ein zweistufiges Modell zur Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen vorgeschlagen. Demnach soll der Staat im Dezember einmalig die Gas-Monatsrechnung für Haushalte und Gewerbe komplett übernehmen. In einem zweiten Schritt sollen ab März 2023 bis Ende April 2024 bei 80 Prozent eines geschätzten Grundkontingents die Preise auf zwölf Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden. Für den Rest der Verbrauchsmenge würde dann der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gelten.

E.Sanchez--LGdM