La Gaceta De Mexico - Plastikhersteller sollen bald für Abfallbeseitigung an öffentlichen Orten zahlen

Plastikhersteller sollen bald für Abfallbeseitigung an öffentlichen Orten zahlen
Plastikhersteller sollen bald für Abfallbeseitigung an öffentlichen Orten zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Plastikhersteller sollen bald für Abfallbeseitigung an öffentlichen Orten zahlen

Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen in Zukunft an den Kosten für die Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin ein Gesetz, womit eine jährliche Abgabe der Unternehmen für die Kommunen eingeführt wird. Je mehr Plastik die Hersteller auf den Markt bringen, desto mehr müssen sie demnach zahlen.

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"Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern", erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). "Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern."

Die Plastikhersteller zahlen demnach ab 2025 in einen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds ein. Die Abgabe richtet sich nach der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Plastikmenge. Erste Berechnungen gehen von Einnahmen bis zu 450 Millionen Euro aus. Das Geld können die Kommunen zur Deckung von Kosten für die Abfallbeseitigung sowie für "Sensibilisierungsmaßnahmen" beantragen.

"Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städte und Gemeinden", erklärte Lemke weiter. "Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden."

Das Gesetzesvorhaben geht auf eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019 zurück. Die EU-Bestimmungen räumen den Mitgliedstaaten explizit die Möglichkeit ein, Hersteller von Plastikprodukten zur Verantwortung zu ziehen.

Die frühere Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte damals bereits angekündigt, davon Gebrauch zu machen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat.

R.Andazola--LGdM