Verwaltungsgericht: Berliner Großbordell darf Lagerhalle umbauen und nutzen
Das Berliner Großbordell "Artemis" darf eine Lagerhalle zu einem weiteren Bordell umbauen und nutzen. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte den Umbau am Montag für baurechtlich zulässig (VG 19 K 329/20).
Die Betreiber des Bordells wollten unweit des bereits bestehenden "FKK Clubs" in einer auf ihrem Grundstück stehenden Lagerhalle, die zuvor von einem Weinhandel genutzt wurde, ein zweites Bordell einrichten. Dafür verweigerten die Behörden im April 2020 allerdings die erforderliche Baugenehmigung.
Ein Widerspruch der Kläger blieb erfolglos, der dagegen gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht nun statt. Zwar liege das durch Straßen und Bahngleise abgegrenzte Grundstück nicht im sogenannten baurechtlichen Innenbereich. Ausnahmsweise könne das Bauvorhaben aber genehmigt werden, weil das Grundstück erschlossen sei und ihm öffentliche Belange nicht entgegenstünden.
Nicht zuletzt wahre das Bauvorhaben auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, erklärte das Gericht. Wegen des erheblichen Umgebungslärms hätten die Kläger in der mündlichen Verhandlung klargestellt, dass durch den Einbau schalldämmender Außenbauteile der Lärmpegel im Haus verträglich gemacht werden solle. Gegen das Urteil kann ein Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Das "Artemis" ist eines der größten Bordelle Deutschlands und erstreckt sich nach Angaben der Betreiber über 4000 Quadratmeter. Erst im Juni 2023 war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Land Berlin und den Bordellchefs mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Das Land verpflichtete sich, den "Artemis"-Betreibern 250.000 Euro zu zahlen.
Sie hatten geklagt, weil sich die Berliner Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz anlässlich einer Razzia vorverurteilend geäußert hatte. Die Vertreter der Anklagebehörde hatten den Verdacht geäußert, dass dem Bordell Prostituierte durch Mitglieder der Rockerbande Hells Angels zugeführt würden. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt. Auch Vorwürfe von unter anderem Steuerhinterziehung fielen später in sich zusammen.
A.M. de Leon--LGdM